Ich nehme die theoretische Prüfung ab und beurteile die Prüfstücke visuell nach DIN EN ISO 5817.
Die technologische Untersuchung der Prüfstücke übernimmt die Schweißtechnische Lehr und Versuchsanstalt SLV Duisburg, Niederlassung der GSI mbH.
Ich komme zu ihnen in Ihrem Betrieb und unterstütze sie bei der Durchführung der Schweißverfahrensprüfung nach der vorläufigen Schweißanweisung und den jeweils gültigen Normen und Regelwerken im jeweiligen Schweißverfahren.
Ich übernehme für Sie die komplette Organisation der Überprüfung der Proben bei einer anerkannten Prüfstelle.
Da der Hersteller für die schweißtechnische Fertigung verantwortlich ist, liegt es auch in seiner Verantwortung eine kompetente und fachkundige Person als Schweißaufsichtspersonal zu benennen.
Diese muss ihrem Unternehmen nicht angehören, sondern kann auch als externe Schweißaufsicht beauftragt werden.
Je nach Ausführungsklasse der jeweiligen Norm müssen unterschiedliche Qualifikationen der verantwortlichen Schweißaufsicht im Unternehmen gegeben sein. Genau hier fangen oft die Probleme an:
Das erforderliche Personal ist nicht verfügbar.
Die Lösung: Eine externe Schweißaufsicht.
Die Aufgaben, die Verantwortung und die nötige Qualifikation der Schweißaufsicht sind in der EN ISO3834 „Qualitätsanforderungen für das Schmelzschweißen von metallischen Werkstoffen“ festgelegt.
Ich übernehme bei Bedarf diverse Aufgaben im Rahmen einer externen Schweißaufsicht.
Ich mache Ihre Mitarbeiter Fit in den gängigen Schweißmethoden und vermittle das Wissen, was bei der täglichen Arbeit gebraucht wird.
Löten ist ein thermisches Verfahren zum stoffschlüssigen Fügen von Werkstoffen, wobei eine flüssige Phase durch schmelzen eines Lotes an den Grenzflächen entsteht.
Für bestimmte Lötverbindungen ist eine gültige Hartlöterprüfung nach DIN EN 13585 vorgeschrieben.
Unter Schweißen versteht man „das unlösbare Verbinden von Bauteilen unter Anwendung von Wärme und/oder Druck, mit oder ohne Schweißzusatzwerkstoffe. Das Schweißen zählt zu den stoffschlüssigen Verbindungmethoden. Um ein Bauteil schweißen zu können, muss es schweißbar sein. Darunter versteht man, dass durch das Zusammenwirken der Eignung das Werkstoffs zum Schweißen (Schweißeignung), einer schweißgeeigneten Konstruktion (Schweißsicherheit) und einer geeigneten Fertigungsorganisation (Schweißmöglichkeit) Einzelteile zu Bauteilen mit gewünschter Qualität zusammengeschweißt werden können.
Wird dies nicht beachtet, kann das zur Unbrauchbarkeit des Bauteils führen. Für das Fügen von Einzelteilen zum Werkstück stehen zahlreiche Schweißverfahren zur Verfügung, von denen im konkreten Falle eines gewählt werden muss.
Bei der Auswahl sollten einige Gesichtspunkte in Betracht gezogen werden.
Impressionen